Streit um Wasserski-Strecke geht weiter

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See-Wölfin
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Streit um Wasserski-Strecke geht weiter

Beitrag von See-Wölfin »

Streit um Wasserski-Strecke geht weiter
Heidenfahrter will mit Klage Nutzung einschränken/Tempo 30 für Sportboote gefordert


Vom 09.06.2008

HEIDESHEIM Die gerichtlichen Auseinandersetzungen um die Nutzung der Wasserski-Strecke auf dem Rhein in Heidenfahrt gehen in die nächste Runde. Ein lärmgeplagter Anwohner will am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht eine zeitliche Beschränkung durchsetzen.

"Die Ruhezeiten müssen wieder eingeführt, die Geschwindigkeit für schnellfahrende Sportboote muss auf 30 Stundenkilometer beschränkt werden", fasst der 68 Jahre alte Manfred Nürnberger im Gespräch mit der AZ seine Hauptforderungen zusammen.

Der Kläger, der im Heidesheimer Ortsteil Heidenfahrt direkt am Deich wohnt, pocht auf die Wiederherstellung der zeitlichen Beschränkungen: "Wie andere Anlieger auch leide ich unter dem Lärm auf der Wasserski-Strecke. Auch viele Naherholungssuchende am neu gestalteten Rheinufer fühlen sich gestört." Bei einer neuen Messung müssten alle Geräuschentwicklungen einbezogen werden; das vorliegende Gutachten sei fehlerhaft.

Die vor mehr als 40 Jahren eingerichtete 1000 Meter lange Wasserski-Strecke auf dem Rhein im Bereich "Große Gies" liegt direkt vor der Wohnbebauung in Heidenfahrt. Die Firma "Sportboote Nürnberger", die Boots-, Jacht- und Steganlagen baut und in Heidenfahrt auch betreibt, sowie mehrere Anwohner in Heidenfahrt beschwerten sich bereits in den 90er Jahren über den Lärm der Freizeitkapitäne und Motorwasserrad-Besitzer sowie den Sog- und Wellenschlag.

Eine Neuregelung sah schließlich vor, dass die Wasserski-Strecke einen Abstand von 60 Metern zum Ufer einhalten, der Schiffsverkehr Sog- und Wellenschlag vermeiden musste. Im Frühjahr 2006 schränkte die zuständige Wasser- und Schifffahrtsdirektion Südwest die tägliche Nutzung auf eine Zeit zwischen 9 und 13 Uhr sowie zwischen 15 und 19 Uhr ein. Dagegen klagten die Natur- und Wassersportfreunde Heidesheim. Die Begründung: Insbesondere in den Abendstunden müsse die Wasserski-Strecke zur Verfügung stehen, um diesen Sport auszuüben. Durch die zeitliche Beschränkung sei die Vereinsarbeit gefährdet, hieß es.

Die Bundesbehörde und der 100 Mitglieder umfassende Verein einigten sich auf Vorschlag des Gerichts darauf, ein Lärmgutachten von einem unabhängigen Sachverständigen erstellen zu lassen. Der Gutachter kam zu Ergebnis, dass keine Lärmüberschreitungen in Heidenfahrt vorliegen: "Der für Ruhezeiten geltende Immissionswert von 55 db(A) wird weit unterschritten." Im Oktober 2007 wurde daraufhin die zeitliche Begrenzung der Nutzung aufgehoben - die Wasserski-Strecke kann seitdem wieder von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang befahren werden. Und dagegen klagt jetzt Manfred Nürnberger.

Bei der Gerichtsverhandlung am morgigen Mittwoch sind auch die Natur- und Wassersportfreunde Heidesheim beigeladen. Der Vereinsvorsitzende Robert Enderle setzt im Gespräch mit der AZ darauf, dass die Klage an der bisherigen Regelung nichts ändert: "Das Gutachten hat Klarheit geschaffen. Das soll so bleiben." Von Lärmbelästigungen könne keine Rede sein, selbst an Sonntagen seien höchstens zwei Wasserski-Fahrer gleichzeitig auf dem Rhein unterwegs.

Quelle http://www.allgemeine-zeitung.de/region ... id=3313926
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Manni
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Beitrag von Manni »

Was bin ich froh an der Ostsee zu wohnen wo es keine Beschränkungen gibt, und auch nicht geben wird :D :D :D

Ich sage nur "Drei-Meilen-Grenze" :dance
!!! Hubraum statt Wohnraum !!!
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