Hochrheinzulassung benötigt ???

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See-Wölfin
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Hochrheinzulassung benötigt ???

Beitrag von See-Wölfin »

05.08.2008 03:01


Rheinfelden
Wassersportvergnügen nicht ungetrübt


Der Wassersport auf dem Hochrhein zwischen der Schleuse in Kaiseraugst und der für den Autoverkehr gesperrten alten Rheinbrücke erfreut sich auch in diesem Sommer großer Beliebtheit. Vor allem am Wochende sind die Freizeitkapitäne utnerwegs mit zahlreichen Motorboote, beim Segeln, einem ungestümen Ritt auf einer riesigen Kunststoffbanane, die an einem PS-starken Boot angehängt wird Wasserskifahren. Allerdings hat das Vergnügen auf dem Wasser Grenzen durch Vorschriften. Doch die sind vielen nicht bekannt.

Rheinfelden - Dass die vielen individuellen Wassersportvergnügungen auch ihre Schattenseiten haben können, belegt die Präsenz der Wasserschutzpolizei aus Breisach, die immer wieder auf den Plan gerufen wird. In den vergangenen Monaten sorgte immer wieder das Auftauchen eines Rennbootes, das zwischen Rheinfelden und der Schleuse in Kaiseraugst durch schnelles Fahren oder durch laute Motorengeräusche auf sich aufmerksam macht, für Kontrollen. Viele Rheinanlieger fühlen sich von dem orangefarbenen Boliden gestört und rufen die Wasserschutzpolizei zur Hilfe.

Auf Nachfrage bestätigt die Wasserschutzpolizei, dass das Rennboot bereits mehrmals Grund für Recherchen bei dessen Besitzer war. Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten sei indes bisher nicht festgestellt worden. Auch das vermeintlich zu schnelle Fahren des Rennbootbesitzers könne nicht geahndet werden, da es auf diesem Rheinabschnitt keine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt.

Im Zuge der Überwachungen wurden indes ganz andere Regelwidrigkeiten von Bootsfahrern mit Bußgeldbescheiden geahndet, die nun für Ärger und Unverständnis unter den Besitzern sorgen. Konkret ging es um das Durchqueren der alten Rheinbrücke in Rheinfelden durch Motorbootfahrer, die auf dem kurzen Rheinabschnitt rheinaufwärts in Richtung Höllhooge unterwegs waren. Dabei wurden sie von zwei Wasserschutzpolizisten aus Breisach von der Rheinbrücke aus beobachtet. Die Folge war, dass nach Informationen unserer Zeitung vom Fachbereich Ordnung des Landratsamtes Lörrach aufgrund der Angaben der Wasserschutzpolizei Breisach Bußgeldbescheide in Höhe von rund 70 Euro verhängt wurden.

In den Anhörungen im Bußgeldverfahren hieß es, dass die Bootsfahrer, ein Motorboot ohne Zulassung in Betrieb genommen habe, weil sie oberhalb der alten Straßenbrücke in Rheinfelden ohne "Hochrheinzulassung" gefahren seien. Auf Nachfrage bei der Wasserschutzpolizei wurden die Wassersportler auf die Verordnung des Innenministeriums über die Schifffahrt auf dem Rhein zwischen Neuhausen und Rheinfelden verwiesen. Dies bilde die Rechtsgrundlage aus der hervorgeht, dass man auch für den kurzen Rheinabschnitt rheinaufwärts oberhalb der alten Rheinbrücke in Rheinfelden eine Hochrheinzulassung benötige.

Bei genauerem Lesen dieser von 1991 stammenden Verordnung, die weder in den Bootsfahrschulen gelehrt wird, noch den meisten Bootsführern überhaupt bekannt ist, lässt sich für einen Laien nicht erkennen, warum und für was er überhaupt für einen etwa 600 Meter Rheinabschnitt eine Hochrheinzulassung benötigt. Diese scheint in Teilen gleichbedeutend zu sein mit einer für den Bodensee erforderlichen Bodenseezulassung.

Auf Nachfrage beim Schifffahrtsamt Konstanz bestätigt dies, dass es aus rechtlichen Gründen notwendig sei bei ihrem Amt eine Zulassung einzuholen. Diese zu erhalten scheint nach schriftlich vorliegenden Unterlagen des Schifffahrtsamtes unproblematisch zu sein, wenn man nur den Rhein zwischen der Straßenbrücke in Rheinfelden und Neuhausen befahren will. Auch Bootsmotoren müssen dafür keine Abgasstufen, wie auf dem Bodensee erforderlich, erreichen. Für manchen Freizeitkapitän stellt sich aber die Frage, warum die Wasserschutzpolizei überhaupt Bootsführer kontrolliert, die oberhalb der Rheinfelder Brücke unterwegs sind, wenn diese gar nicht wissen, dass hier Zulassungsvorschriften gelten.

Das Landratsamt Lörrach als Zulassungsbehörde für Motorboote verweist auf Informationen, die alle Bootsführer erhalten, wenn sie in Lörrach ein Boot zulassen. Bootsführer, die ihre Boote indes über den ADAC über ein internationales Kennzeichen zulassen, erfahren davon nichts.

Unverständnis lösen die akribischen Kontrollen der Wasserschutzpolizei Breisach auch beim Schifffahrtsamt Konstanz aus. Ein Mitarbeiter erklärt dazu, dass es solche Kontrollen bisher nicht gab. Selbst einige Mitarbeiter der Wasserschutzpolizei äußern unter dem Hinweis nicht genannt werden zu wollen Unverständnis über Bußgelder, die eifrige Kollegen bei Kontrollen ausstellen. Tatsächlich konnte weder die Wasserschutzpolizei selbst noch Mitarbeiter des Landratsamtes Lörrach oder des Schifffahrtsamtes Konstanz auf telefonische Nachfrage genau mitteilen, aufgrund welcher Paragraphen ein Bootsführer erkennen muss, dass er für die 600 Meter Wasserstraße eine spezielle Erlaubnis benötigt. Einige Beamte meinen denn auch. dass dies keinen Sinn mache und die Verordnung aus dem Jahre 1991 längst novelliert gehört. Schließlich sei der Rhein oberhalb des Höllhooge aufgrund von Untiefen ohnehin nicht mehr befahrbar.

Kopfschütteln und Unverständnis rufen die Kontrollen durch die Wasserschutzpolizei in diesen Tagen vor allem bei den Bootsführern auf dem Hochrhein hervor. Keiner weiß so richtig, was es damit auf sich hat oder wo man die Regelungen nachlesen kann. Sie wünschen sich, dass Behörden zunächst richtig informieren, bevor sie "Knöllchen" verteilen.

Quelle http://www.suedkurier.de/region/badsaec ... ,3352891,0
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