ACHTUNG ACHTUNG !!!! Funkzeugniss in kroatien PFLICHT !!!!

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team TAZ
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ACHTUNG ACHTUNG !!!! Funkzeugniss in kroatien PFLICHT !!!!

Beitrag von team TAZ »

wie ich erfahren habe ist es seit dieser saison in kroatien pflicht ein funkzeugniss mitzuführen.
es wird sogar teilweise das permit of navigation verweigert wenn kein funkzeugniss nachgewiesen werden kann!

ausserdem sind wegen des regen urlauberzuflusses der letzten jahre die kontrollen in bezug auf bootsschein sehr verschärft worden !!!!

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the TAZMANIAN DEVIL
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Velocity
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Beitrag von Velocity »

Hi Frank,

hab ich nirgendwo nachlesen können.
Dieses Jahr Pflicht ist die Crewliste:

Als PDF anbei.

Funkzeugniss nur wenn Funk an Bord ist.
Hab ich so gelesen.
Lies selbst:

Anmelden
Alle Schiffe, die länger als 3 m sind und Sport- und andere Schiffe mit einem Motor von über 4 KW, müssen, unabhängig von ihrer Länge, im Hafenamt oder seiner Zweigstelle angemeldet werden.
Bei der Anmeldung des Schiffes sind vorzulegen:
- Persönliche Dokumente der Besatzung
- Schiffsdokumente
- Genehmigung des Skippers zum Führen eines Schiffes im Küstengebiet oder auf offener See (Bootsführerschein)
- Genehmigung des Skippers für die Nutzung der Radiostation, wenn sich eine solche auf dem Schiff befindet
- Dokument über die Seetüchtigkeit des Schiffes
- Für Yachten: Liste der Besatzung
- Bescheinigung über die Schiffsversicherung für die Schadenshaftung gegenüber dritten Personen - "Blaue Karte".
Sollte das Dokument über die Seetüchtigkeit eines Schiffes nicht in Ordnung oder nicht vorhanden sein, hat das Hafenamt das Recht, eine Überprüfung des Schiffes durchzuführen.
Sie sind verpflichtet, jede Änderung der Besatzung auf der Yacht beim zuständigen Hafenamt oder seiner Zweigstelle zu melden und zu beglaubigen. Die Anmeldung gilt für ein Jahr vom Tag der Eintragung sowie für mehrere Einreisen nach und Ausreisen aus Kroatien.


Gebühren und Tarife
Bei der Anmeldung des Schiffes sind Sie verpflichtet zu zahlen:
Verwaltungsgebühren, Gebühren für die Sicherheit der Schifffahrt und Gebühren für die Nutzung von Objekten für die Sicherheit der Schifffahrt. Für jede wiederholte Einreise in Folge verringert sich die Gebühr für die Sicherheit der Schifffahrt um 10%.
Die Verwaltungsgebühr beträgt 40 Kuna.
Die Gebühr für die Sicherheit der Schifffahrt beträgt für:
- Boote (abhängig von der Länge) von 140,00 bis 485,00 Kuna
- Yachten (abhängig von der Länge) von 525,00 bis 1.750,00 Kuna
Die Gebühr für die Nutzung von Objekten für die Sicherheit der Schifffahrt beträgt:
- für Boote 12,50 Kuna x Länge
- für Motoryachten und Segelboote 31,00 Kuna x Länge
(Die Gebühren und Tarife wurden in Beträgen ausgewiesen, wie sie am Tag der Herausgabe der Broschüre gelten).



Coole und lesenswerte Links:
hhttp://www.yca.at/utils/provider/websight/publ ... rdnung.pdf


Mfg
Stefan
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team TAZ
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Beitrag von team TAZ »

ich kann nur sagen was mir jemand gesteckt hat der da drüben extra seine funkzeugniss nachmachen musste...

crewliste wäre eigentlich schon letztes jahr pflicht gewesen!!!!

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See-Wolf
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Beitrag von See-Wolf »

Die lassen sich auch immer etwas neues einfallen. Nicht, das die Funkzeugnisse wieder mal eine kleine Erfindung der eifrigen Kontrolleure und deren angeschlossene Ausbildungsstätten ist ;-)

Mich persönlich interessiert Funk aber eh, ich werde ein Zeugnis machen. Irgendwie ist das doch cool....
Gruß
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Beitrag von Avalon-6 »

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Beitrag von Avalon-6 »

Sie haben noch kein Küstenpatent?

Das lässt sich ändern - Sailornet Austria organisiert Kurse und Prüfungen für den kroatischen Bootsführerschein inklusive
Seesprechfunkberechtigung (seit 1998 in Kroatien Pflicht).

Bei dem Bootsschein handelt es sich um ein amtliches Führerscheindokument, welches von den Behörden des kroatischen
Ministeriums für Seefahrt und Verkehr ausgestellt wird. Kurs und Prüfung wird daher in Kroatien abgehalten - in
unserem Fall in Opatija bzw. Rijeka.





http://www.sailornet.at/Kuestenpatent.htm
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Beitrag von team TAZ »

in split kann man seine prüfungen auch ablegen. ( habe ich gemacht)
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Beitrag von Scarab28XLT »

In Pula wollte niemand ein Funkzeugnis sehen !!!

Also keine Pflicht !!!
Mit freundlichem Gruß Michael F
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Beitrag von team TAZ »

nur weils keiner sehen wollte heisst das noch lange nicht das es keien pflicht ist....!

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Beitrag von Highlight »

genau Taz sags ruhig :lol:
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Beitrag von hilgoli »

ein Funkzeugnis ist in HR nur bei Charteryachten Pflicht. Dabei muss ein Crewmitglied ( muss nicht der Skipper sein) eine Funkerlaubnis besitzen.
Auf Eignerbooten ohne UKW Funkgerät brauch man auch keinen Schein.

Pflicht ist nur die ab 2005 neue Vignette ( EX permit) mit der eine Personenliste ausgehändigt wird, auf die max, die doppelte für das Boot zugelassene Personenzahl +10 %, passen.
Eine Crewliste wird nur benötigt, wenn man keine feste Unterkunft an Land hat und auf dem Boot wohnt. Über die Crewliste wird nämlich die Kurtaxe abgerechnet und da sind die Kroaten natürlich ganz scharf drauf.
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